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Auch die Pfotenhilfe Kaiserslautern hat Regeln

  1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Leistungen unseres Vereines.

  2. Tierfutter erhält nur der Tierhalter persönlich, Ausnahmen sind mit den Verantwortlichen des Vereins zu besprechen.

  3. Unser Futter und Zubehör – wie Leinen, Körbchen usw. – sind ausschließlich personenbezogen für die eigenen Haustiere bestimmt. Die Weitergabe oder der Verkauf sind ausdrücklich verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus unserer Kartei.

  4. Das überlassene Tierfutter kann das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben und ist zur sofortigen Verfütterung bestimmt. Die Pfotenhilfe Kaiserslautern übernimmt keine Haftung für die Eignung des Futters.

  5. Ein Bedürftigkeitsnachweis (Hartz IV, Rentenbescheid etc.) ist uns regelmäßig vorzuzeigen.

  6. Bei Tod, Verlust oder Abgabe eines Haustieres muss dies sofort, spätestens bei der nächsten Futterausgabe, gemeldet werden. Ein Umzug ist uns zeitnah zu melden.

  7. Das Vermehren/Züchten von Tieren wird von uns nicht unterstützt. Wir übernehmen gerne nach Rücksprache die Kosten einer Kastration.

  8. Wir besuchen die Tierhalter – in Ausnahmefällen ohne Anmeldung –, um die Tierhaltung zu kontrollieren.


Wir nehmen uns für jeden Tierhalter, der unsere Tafel besucht, Zeit für ein Gespräch.

Wenn es möglich ist, helfen wir mit Beratung.

Unsere Ausgabestelle ist kein Verkaufsladen mit Auswahl. Wir können nur geben, was wir selbst erhalten. Es muss für alle reichen. Unsere Futterausgabe soll unterstützen, nicht komplett versorgen.